Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jager & Zn. B.V.
Molenraai 19, Sappemeer, 9611 TH, Groningen
KvK Groningen 02055018
Artikel 1 — Anwendbarkeit
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Jager & Zn. B.V., im Folgenden „Jager“ genannt.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen und Organisationen. Jager liefert nicht an Verbraucher.
1.3 Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, auch wenn Jager einen Auftrag vorbehaltlos annimmt.
1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn Jager diese schriftlich bestätigt hat.
Artikel 2 — Angebote und Verträge
2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, [30] Tage lang gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem Jager den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
2.3 Anfragen über die Website stellen keinen Auftrag dar. Eine Anfrage führt zu einem Kostenvoranschlag oder einem Angebot von Jager.
2.4 Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in Angeboten und Kostenvoranschlägen binden Jager nicht.
Artikel 3 — Preise
3.1 Die Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Preise gelten ab Lager, sofern nicht eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Transportkosten werden separat ausgewiesen.
3.3 Bei einer erheblichen Erhöhung von Einkaufspreisen, Transportkosten, Abgaben oder Wechselkursen nach Vertragsabschluss ist Jager berechtigt, den Preis anzupassen. Der Käufer kann den Vertrag in diesem Fall auflösen.
Artikel 4 — Lieferung
4.1 Jager liefert mit eigenem Transport oder über einen Spediteur, oder die Waren werden vom Käufer abgeholt.
4.2 Angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten niemals als Fixtermine. Jager plant Lieferungen in Absprache und liefert so schnell wie möglich innerhalb der Planung.
4.3 Die Überschreitung einer Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt, es sei denn, Jager liefert auch nach schriftlicher Inverzugsetzung und einer angemessenen Frist nicht.
4.4 Das Risiko geht zum Zeitpunkt der Ablieferung an der vereinbarten Adresse auf den Käufer über, oder bei Abholung in dem Moment, in dem die Waren das Gelände von Jager verlassen.
4.5 Der Käufer sorgt für eine erreichbare Entladestelle und ausreichende Möglichkeiten zum Entladen. Wartezeiten und zusätzliche Kosten aufgrund von Umständen beim Käufer gehen zu Lasten des Käufers.
4.6 Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5 — Zahlung
5.1 Die Zahlung erfolgt innerhalb von [30] Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5.2 Jager kann Vorauszahlung, eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, insbesondere bei Neukunden oder bei Überschreitung eines Kreditlimits.
5.3 Bei Zahlungsverzug gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Fälligkeitsdatum sind die gesetzlichen Handelszinsen geschuldet, zuzüglich außergerichtlicher Inkassokosten gemäß der gesetzlichen Staffel.
5.4 Bei Verzug ist Jager berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen.
Artikel 6 — Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Jager, bis alle Forderungen aus dem betreffenden und früheren Verträgen vollständig beglichen sind.
6.2 Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, darf der Käufer die Waren ausschließlich im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.
6.3 Bei Verzug des Käufers ist Jager berechtigt, die Waren zurückzunehmen. Der Käufer gewährt dazu Zugang zu dem Ort, an dem sich die Waren befinden.
Artikel 7 — Neue und gebrauchte Waren
7.1 Für neue Waren gelten die Spezifikationen und etwaigen Garantien des Herstellers.
7.2 Gebrauchte Waren werden in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden. Abweichungen in Farbe, Aussehen, Gebrauchsspuren und verbleibender Lebensdauer sind gebrauchten Waren eigen und stellen keinen Mangel dar.
7.3 Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die gelieferten Waren für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Jager garantiert keine Eignung für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
7.4 Der Käufer ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren verantwortlich, einschließlich der Regelungen für den Transport gefährlicher Güter.
7.5 Muster und Abbildungen dienen der Orientierung. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Ablehnung.
Artikel 8 — Rekonditionierung
8.1 Die Reinigung und Rekonditionierung von IBCs erfolgt nach dem bei Jager üblichen Verfahren.
8.2 Jager reinigt nach der vereinbarten Methode. Der Käufer informiert Jager vorab vollständig und korrekt über die Stoffe, die sich in der zu reinigenden Verpackung befunden haben. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gehen die Folgen und die daraus resultierenden Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers.
8.3 Jager kann Verpackungen ablehnen oder zurücksenden, wenn die Reinigung nach dem Ermessen von Jager nicht vertretbar oder nicht durchführbar ist.
8.4 Gereinigte IBCs sind nicht für Anwendungen im Lebensmittelsektor geeignet.
8.5 Der Käufer prüft die gereinigte Verpackung vor der Inbetriebnahme auf ihre Eignung für den beabsichtigten Inhalt.
Artikel 9 — Reklamationen
9.1 Der Käufer prüft die Waren bei Erhalt auf Anzahl, Art und sichtbare Mängel.
9.2 Sichtbare Mängel und Transportschäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken und Jager innerhalb von [2 Werktagen] nach Erhalt schriftlich zu melden.
9.3 Nicht sichtbare Mängel sind innerhalb von [5 Werktagen] nach Entdeckung schriftlich zu melden, in jedem Fall aber innerhalb von [30 Tagen] nach der Lieferung.
9.4 Nach Ablauf dieser Fristen gelten die Waren als angenommen.
9.5 Eine Reklamation schiebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf.
9.6 Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jager zurückgenommen. Rücksendungen ohne Zustimmung werden nicht angenommen.
9.7 Ist eine Reklamation berechtigt, wird Jager die Waren nachbessern oder ersetzen oder den Rechnungswert gutschreiben. Die Wahl liegt bei Jager.
Artikel 10 — Haftung
10.1 Die Haftung von Jager ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung begrenzt, in jedem Fall aber auf den Betrag, den die Haftpflichtversicherung von Jager im jeweiligen Fall auszahlt.
10.2 Jager haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Betriebsschäden, entgangenem Gewinn, Verlust oder Beschädigung des Inhalts gelieferter Verpackungen sowie Schäden durch Stillstand.
10.3 Die Beschränkungen in diesem Artikel gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Jager.
10.4 Der Käufer stellt Jager von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Waren stehen.
Artikel 11 — Höhere Gewalt
11.1 Bei höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Jager ausgesetzt. Unter höherer Gewalt werden in jedem Fall verstanden: Störungen in der Belieferung, Engpässe bei Zulieferern, Transportbehinderungen, Störungen in der Spülanlage, Feuer, staatliche Maßnahmen und Personalmangel.
11.2 Dauert die höhere Gewalt länger als [zwei Monate], können beide Parteien den Vertrag auflösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 12 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
12.1 Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2 Streitigkeiten werden dem Gericht Noord-Nederland, Standort Groningen, vorgelegt.
12.3 Diese Bedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst. Bei Abweichungen zwischen dem niederländischen Text und einer Übersetzung ist der niederländische Text maßgeblich.
Version: 20.07.2024


